Preise 2025
Je Bungalow:
pro Nacht 85-110 Euro
Mindestmietdauer:
Mai, Juni, September, Oktober: 4 Nächte (85 Euro pro Nacht)
Juli, August: 6 Nächte (110 Euro pro Nacht)
jeweils maximal 4 Personen
im Mietpreis enthalten: Unterkunft, Bettwäsche, Wlan, 1 Parkplatz, Nebenkosten und Endreinigung
Ab der zweiten Mietwoche: Rabatt
große Familie?
Die Bungalows liegen direkt nebeneinander und können zusammen gemietet werden.
Ein großes Kind mehr?
Vor Atlantis ist Platz für ein kleines Zelt (plus 45 Euro pro Woche/ 1 Person)
Hunde sind willkommen: 35 Euro pro Aufenthalt extra je Hund
Beispielrechnung:
1 Woche im Juli: 770 Euro plus Kurtaxe
2 Wochen im Juli: 1470 Euro plus Kurtaxe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bungalows Usedom, Feldstraße 10, 17459 Koserow
Inhaber und Vermietende: Irene Köppe und Martin Günther
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur zeitweiligen Überlassung der Bungalows Usedom, Feldstraße 10, 17459 Koserow mit dem Zweck der Beherbergung von Feriengästen.
2. Vertrag- Anmeldung, Abschluss, Vertragspartner und Verjährung
Der Feriengast hat die Möglichkeit bei den Vermietenden eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage sowie ein unverbindliches Preisangebot einzuholen.
Der Beherbergungsvertrag über den jeweiligen Bungalow kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung seitens der Vermietenden beim Feriengast zustande. Er ist somit verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung beim Vermietenden eingegangen ist. Diese ist 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung an den Vermietenden zu überweisen. Weitere Zahlungstermine stehen in der Rechnung / Buchungsbestätigung.
Der Gast muss volljährig sein.
Der Bungalow wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Beherbergungsvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Alle Ansprüche des Feriengastes wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung sind spätestens innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Abreisetermin gegenüber den Vermietenden geltend zu machen. Dies muss schriftlich geschehen.
3. Leistungen und Preise
Die Vermietenden verpflichten sich, das vom Feriengast gebuchte Ferienhaus im gewünschten Reisezeitraum für diesen bereitzuhalten und alle gebuchten Leistungen zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Feriengast zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Mietpreises. Der vereinbarte Mietpreis ist der Endpreis. Vor Ort fallen keine weiteren Kosten an.
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle anfallenden Nebenkosten (z.B. für Kaution. Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Müll enthalten).
Weiterhin inbegriffen sind folgende Leistungen:
- 1 PKW-Stellplatz
- bei Bedarf Kinderreisebett und Hochstuhl
- Terrassenausstattung & Außengrillgeräte
Teil des Buchungspreises sind grundsätzlich: Bettwäsche & Handtücher.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Rechte und Pflichten der Feriengäste
Ihr Ferienhaus steht am Anreisetag ab 16 Uhr zu Ihrer Verfügung. Der Gast wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen. Auf eine Inventarliste wird verzichtet.
Wir müssen leider darauf bestehen, dass Sie am Tag der Abreise Ihr Ferienhaus bis 10 Uhr verlassen haben.
Am Abreisetag wird der Gast das Mietobjekt im durchgesaugten Zustand übergeben. Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, den Kühlschrank leeren und auswischen, Entsorgen aller übrig gebliebenen Lebensmittel, ggf. Holzkohlegrill reinigen, Entleeren der Mülleimer und Verbringen des Mülls nach Trennung in die auf dem Grundstück befindlichen Abfalltonnen, Hundekot vom Grundstück entfernen. Sollte das Ferienhaus übermäßig verschmutzt sein, so wird eine dem Mehraufwand entsprechende zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
5. Hausordnung
Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohnende durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In den Zeiten von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sollte es etwas ruhiger zugehen, Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Wir bitten die Hundehaltende darauf zu achten, dass der Hundekot täglich vom Grundstück entfernt wird. Etwaig Verunreinigung durch den Hund im Haus (Hundehaare auf Betten/ Sofa) sind zu vermeiden.
Die Gäste behandeln das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
Ein übermäßiger Stromverbrauch kann den Mietenden in Rechnung gestellt werden. Das Laden von elektrischen PKW über den Hausstrom ist grundsätzlich untersagt.
Die Gäste sind verpflichtet den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Reiserücktrittskosten des Mieters:
bis 6 Wochen vor Reiseantritt: 10 % des Mietpreises
bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 20 % des Mietpreises
bis 3 Wochen vor Reiseantritt: 40 % des Mietpreises
bis 2 Wochen vor Reiseantritt: 70 % des Mietpreises
bis 10 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Mietpreises
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Dafür erheben die Vermietenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
7. Kündigung durch die Vermietenden
Die Vermietenden können das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. Bei erheblicher Missachtung der Hausordnung nach Punkt 5. und erfolgter konkreter Abmahnung durch die Vermietenden kann das Vertragsverhältnis vor Ende der Mietzeit ohne Mietersatzanspruch gekündigt werden.
8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände und höherer Gewalt
Die Vermietenden können den Mietvertrag kündigen, wenn das Ferienhaus durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
9. Haftung der Vermietenden
Die Vermietenden haften für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung der Vermietenden für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermietenden oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vermietenden haften nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, Sturmschäden), für Fremdleistungen Dritter, unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, vorübergehende Versorgungsausfälle wie Elektrizität, Wasser, TV, Lärm durch Baustellen etc.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk des Vermietenden seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.